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Der Fall Gustl Mollath - die Stunde der Hyänen Eine kritische Medienbetrachtung von Ursula Prem Zwischen dem 13. und 15.12.2012 erschienen in großen Medien drei Artikel mit offensichtlich gleicher Zielsetzung: Das in der Öffentlichkeit über Gustl Mollath bestehende Bild zu »korrigieren« und klarzustellen, dass er kein Justizopfer, sondern tatsächlich ein gefährlicher Wahnsinniger sei. Noch kein Problem, möchte man sagen, denn in Zeiten steigenden Kostendrucks, mieser Bezahlung und daraus resultierender fehlender Recherchezeit macht gegenseitiges Ab- und Umschreiben von Inhalten auch vor großen Redaktionen nicht Halt. In diesem Fall jedoch sollten wir sehr aufmerksam sein, denn alle drei Medien vollführten eine schlagartige, fast zeitgleiche Kehrtwendung in ihrer Betrachtung des Falls. * Hatte Spiegel Online am 30.11. noch getitelt: »Gefangen im weiß-blauen Filz« und resümiert, das Vertrauen in Politik und Justiz sei nun nachhaltig gestört, hieß es am 13.12. plötzlich: »Warum der Justizskandal doch keiner ist«. Resümee: »Mollath lebt noch immer im Wahn, es finde ein "Vernichtungsfeldzug" gegen ihn statt, gegen den er sich wehren müsse.« *Die ZEIT befand am 21. November 2012: »Gustl Mollath zeigte seine Frau wegen unlauterer Bankgeschäfte an – und landete wegen Wahns in der Psychiatrie. Jetzt zeigt sich: zu Unrecht.« Am 14. Dezember las sich das plötzlich anders: »Ein Kranker wird Held«, titelte da die ZEIT und stellte die Frage: »Wurde der Nürnberger Gustl Mollath in der Psychiatrie weggesperrt, weil er einen Bankenskandal aufdeckte? Oder wird mit dem vermeintlichen Justizopfer Wahlkampf gemacht?« * Auch der Tagesspiegel wollte in dieser Demonstration redaktioneller Beliebigkeit nicht nachstehen. Noch am 1. Dezember hieß es unter der Überschrift »Ärzte fordern neue Gutachter im Fall Mollath«: »Gustl Mollath wurde in die psychiatrische Klinik eingewiesen – weil er die Wahrheit sagte.« In einem am 15. Dezember datierten Artikel, der jedoch schon am Abend des 14. einsehbar war, liest man nun: »Gustl Mollath: Der falsche Held« – »Gustl Mollaths Unterstützer verbreiten unglaubwürdige Verschwörungstheorien und falsche Behauptungen. Dadurch schaden sie ihrem fragwürdigen Helden.« Gibt es sensationelle neue Fakten, die diese zeitgleiche Kehrtwende dreier großer Zeitungen rechtfertigen würden? – Mitnichten! Zwar steuert der SPIEGEL eine neue Variante des möglichen Zustandekommens eines ärztlichen Attests über die Verletzungen der damaligen Frau Mollath bei, wirft damit jedoch für jeden, der sich mit dem Fall beschäftigt hat, nur neue Ungereimtheiten auf: Die Recherchen des SPIEGEL decken sich nicht mit dem im Urteil des Landgerichts formulierten Urheber des Attests. Dass drei der führenden Medien nun zeitgleich unter Verwendung weitgehend längst bekannter Tatsachen, Akten und Behauptungen mithilfe gezielter Auslassungen und mäßiger Entstellungen eine vollkommene Umdeutung der Ereignisse vornehmen, sollte uns hellhörig machen. Es ist ein Lehrstück darüber, wie die Manipulation der Öffentlichkeit durch die Presse funktioniert. Vergleicht man alle drei Artikel, weisen sie hinter den reinen Wortgebilden verblüffende Parallelen auf, die den Anschein haben, als könnte es sich um Erfüllungen einer gleichlautenden Auftragsausschreibung handeln. Alle drei Artikel drehen sich um folgende Themenfelder: 1. Darstellung Gustl Mollaths als gemeingefährlicher Wahnsinniger 1.1. Hierzu schreibt der SPIEGEL: »Da argumentieren Mollaths Unterstützer beispielsweise, anders als drei gut beleumundete forensische Psychiater übereinstimmend feststellten, sei Mollath gar nicht gefährlich.« Der SPIEGEL begeht hier eine Auslassung von Tatsachen: Zwei andere, ebenfalls gut beleumundete forensische Psychiater (Dr. Simmerl, Dr. Weinberger) haben das Gegenteil festgestellt. Ihre Begutachtungen fanden aber bisher in der Gesamtwürdigung nahezu keine Beachtung, aus welchen Gründen auch immer. Hinzu kommt, dass sowohl Dr. Simmerl als auch Dr. Weinberger ausführlich persönlich mit Mollath gesprochen haben, während das für seine Unterbringung maßgebliche Gutachten nach Aktenlage erstellt wurde. 1.2. Der Tagesspiegel bringt es mit anderen Worten auf denselben Punkt: »Sie erwecken den Eindruck, als müsse man an einen gemeingefährlichen, von Wahnvorstellungen beherrschten Zwangseingewiesenen mehr glauben als an die Justiz.« Was Gustl Mollaths Wahn angeht, widersprechen sich sogar die Gutachter, wie oben schon ausgeführt. Hingegen gibt es deutliche Hinweise darauf (HVB-Bericht!), dass sich mancher unterstellte Wahn manchmal als Wirklichkeit herausstellt. »Die Wiederaufnahme des Verfahrens Mollath ist eingeleitet«, sagte denn auch Justizministerin Merk am 6.12. vor dem Rechtsausschuss des Landtags. Damit ist der Reset-Knopf gedrückt, jede weitere mediale Behauptung eines Wahns kommt somit einer Vorverurteilung gleich. 1.3. Die ZEIT geht, ihrem publizistischen Ruf folgend, etwas subtiler vor, sucht jedoch denselben Eindruck zu erwecken, wenn sie schreibt: »Mollath bleibt ruhig, aber auf jede noch so harmlose Frage antwortet er mit einem Verdacht. "Ich habe Dinge erlebt, die überschreiten die Grenzen der folterähnlichen Umstände."« Da diese Behauptung in einem Rechtsstaat für den Normalbürger unglaubwürdig klingt und auch nicht durch konkrete Aussagen untermauert wird, liest sich der Satz, als sei Mollath nicht ganz normal. Wer jedoch das Interview anhört, das die BR-Sendung »Kontrovers« mit ihm geführt hat, erfährt, dass es durchaus konkrete Aussagen von Mollath zu seinen Haftbedingungen gibt, die den Begriff »folterähnliche Umstände« rechtfertigen: Ab 1:50 beschreibt er die allnächtlich mehrmalig stattfindenden Haftraumkontrollen mithilfe von grellem Licht, die bereits Züge einer Schlafentzugsfolter aufweisen. Ein entsprechendes Dementi der Klinik ist bisher nicht bekannt. Warum verschweigt die ZEIT solche Umstände, obwohl das Interview zum Erscheinungszeitpunkt des Artikels mühelos online abrufbar war?
2. Darstellung engagierter Bürger als aufgebrachter Mob 2.1. Zu diesem Themenfeld lässt sich der SPIEGEL folgendermaßen aus: »Angeprangert werden pauschal angebliche Gefälligkeitsgutachten und Husch-Husch-Urteile, die Psychiatrie wird als "dunkle Zone des Rechts" dämonisiert - und das Publikum applaudiert. Menschen solidarisieren sich in Leserbriefen und Internet-Blogs blindlings mit dem mutmaßlichen Justizopfer. Jede Behauptung, die irgendwer im Netz aufstellt, wird geglaubt, sofern sie ins Bild passt, nach dem jeder schneller als gedacht unschuldig in die Fänge der Psychiatrie geraten könne. Täglich fördert die Schwarmintelligenz neue angebliche "Ungereimtheiten" im Fall Mollath zutage.« Wer sich aus menschenrechtlichem oder sonstigem politischem Interesse über den Fall Mollath informiert und seine Meinung dazu äußert, nimmt damit ein grundgesetzlich geschütztes Recht wahr. Nicht dank der Medien, sondern dank eines engagierten Unterstützerkreises, der bereits seit Jahren unentgeltlich Gewaltiges in dieser Sache geleistet hat, stehen hierzu zahlreiche Dokumente als Primärquellen zur Verfügung. Wer lesen kann, der lese! Zu den »Blindlings Internet-Blogs« zählen übrigens auch namhafte Größen aus Justiz und Rechtskunde, wie der Regensburger Strafrechtsprofessor Prof. Dr. Henning Ernst Müller sowie Oberstaatsanwältin a.D. Gabriele Wolff, die unter anderem schreibt: »Ich habe das Internet als wichtiges Korrektiv erlebt, als Möglichkeit, dem persönlichkeitsrechtsverletzenden Vorverurteilungsfuror der Mehrheit der Massenmedien etwas entgegenzusetzen.« Quod erat demonstrandum. Fakt ist: Der despektierliche Kontext zum Begriff »Schwarmintelligenz« ist vollkommen unnötig, da die Massenmedien sich in den vergangenen sieben Jahren bei der Aufklärung aller offensichtlichen Ungereimtheiten im Fall Mollath nicht gerade mit Ruhm bekleckert haben. 2.2. Der Tagesspiegel stellt klar, dass er von der »Öffentlichkeit«, die doch sein täglich Brot darstellt, keine allzu hohe Meinung zu haben scheint, wenn er schreibt: »Der ganze Fall ist für die Öffentlichkeit deshalb so elektrisierend, weil sich hier Wahnsinn und Wahrheit in einer Weise vermengen, in der alles durcheinandergerät« und die überbordende Diskussion in Internet-Foren anprangert. @ Tagesspiegel, der Fall ist für die sogenannte »Öffentlichkeit« deshalb so elektrisierend, weil es in unserem Land möglich ist, 7 Jahre oder länger in der Psychiatrie zu verschwinden, ohne dass selbst für Laien erkennbare Ungereimtheiten gerichtlich ausgeräumt wurden. Der Fall erschüttert die Menschen ob seiner explosiven Mischung aus nicht verfolgter Strafanzeige gegen einflussreiche Personen und dem Verräumen des Anzeigenerstatters in der Psychiatrie. Dass hier kein Zusammenhang besteht, wäre nur vermittelbar, wenn Mollaths Anzeige unabhängig von seinem angeblichen »Wahn« von Anfang an verfolgt worden wäre. Dass es hierfür doch, entgegen aller Beteuerungen, einen Anfangsverdacht gegeben hätte, hat der renommierte Strafverteidiger Gerhard Strate aus Hamburg in einem entsprechenden Gutachten mehr als deutlich dargelegt. Jeder weiß es: Wird in unserem System eine Supermarktkassiererin angeschwärzt, einen Flaschenpfandbon einbehalten zu haben, drohen ihr Kündigung und Gerichtsverfahren. Da macht eine nicht verfolgte Anzeige dieses Ausmaßes in der Öffentlichkeit auch dann kein gutes Bild, wenn die Litigation-PR nun, wie in den letzten Tagen, aus allen Rohren auf Mollath feuert und damit ekelhafterweise auf jemanden eintritt, der bereits am Boden liegt. Kurz gesagt: Wer sich in den Fall bereits eingelesen hat, glaubt Euch kein Wort! 2.3. Die sonst oft so vornehme ZEIT bringt es mit folgenden Worten auf den Punkt: »Wird künftig ein Internet-Mob darüber entscheiden, wer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und wer nicht?« Tausende von Diskutanten im Internet nehmen ihr grundgesetzlich geschütztes Recht in Anspruch, sich über den Fall Mollath zu informieren und ihre Meinung dazu zu äußern. Sie als »Mob« abzutun, wirft ein bezeichnendes Licht darauf, wie es um den Stellenwert unseres Grundgesetzes in manchen Medienhäusern bestellt ist. Das Unterstellen einer angeblichen Verschwörungstheorie ist ein probates Mittel, eine unübersichtliche Gemengelage zu entschärfen. Alle drei Medien bedienen sich dieser Vokabel, um auf diffuse Weise darzustellen, dass der Justizskandal gar keiner sei. »Mollath, so schreibt er [Gutachter Kröber] in seinem Gutachten, kämpfe in diesen Schriftstücken gegen eine vermeintliche "gemeinschaftliche Verschwörung, die einen Eckpunkt in der Schwarzgeldverschiebung in der Schweiz hatte, die von allen Beteiligten vertuscht werden soll, und die aus seiner Sicht wiederum dazu führte, dass zahllose unschuldige arme Kinder verhungern"« Die Ereignisse der Bankenkrise haben längst aufgezeigt, dass das weltweite Ungleichgewicht tatsächlich dazu führt, dass arme Länder immer noch ärmer werden. Dass Mollath dies in seiner Verteidigung ausführte, hatte sicher nichts mit der Sache an sich zu tun, weist ihn aber als jemanden aus, der in größeren Zusammenhängen denkt, die anderen Menschen normalerweise egal sind. Dass ihn dies zu einem wahnhaften Menschen machen soll, ist für den aufmerksamen Betrachter nicht nachvollziehbar. Vielmehr wirft es die Frage auf, ob Mollath nicht in der Psychiatrie sitzt, weil er wesentlich intelligenter als der Durchschnitt ist? 3.2. Der TAGESSPIEGEL schreibt zu diesem Themenfeld: »Gustl Mollaths Unterstützer verbreiten unglaubwürdige Verschwörungstheorien und falsche Behauptungen.« Natürlich »raunt« der Mollath-Unterstützer am Telefon, wenn er von der kompletten Aufarbeitung der Hintergründe erzählt. Raunen macht per sé unglaubwürdig, nicht wahr? Nun mag es sein, dass der ein oder andere wütende Bürger stellenweise auch mal über das Ziel hinausschießt. Doch wie konnte es dazu kommen? Der Fakt, dass ein Mensch seit sieben Jahren aufgrund eines juristisch überaus angreifbaren Urteils und eines (maßgeblichen) Gutachtens nach Aktenlage einsitzt, bleibt bestehen. Wer dem erstaunlichen und nahezu zeitgleichen Unisono dreier führender Medien lauscht, wie sie SPIEGEL, Tagesspiegel und ZEIT noch immer darstellen, dessen eventuelle »Verschwörungstheorien« werden eher befeuert als widerlegt. 3.3. Die ZEIT lässt sich folgendermaßen ein: »Das Gericht hat die Ärztin damals auch nicht als Zeugin aufgerufen, was die Verschwörungstheorie nährt.« Der Fakt, dass das Gutachten über die angeblichen Verletzungen Frau Mollaths nur verlesen wurde, obwohl es den einzigen echten Beweis für Mollaths Schuld darstellen sollte, ist ein Skandal! In Wirklichkeit verhält es sich so, dass aus dem Urteil nicht einmal zweifelsfrei nachvollziehbar ist, wer der tatsächliche Urheber des Attests ist, da SPIEGEL nun berichtet, nicht die Ärztin selbst, sondern deren Sohn habe das Dokument als Assistenzarzt ausgestellt. Unklar blieb auch die Klärung, ob, falls es die Verletzungen tatsächlich gab, auch wirklich und unwiderlegbar Gustl Mollath der Verursacher war. Angesichts solcher Nicht-Beweiswürdigung nicht an Merkwürdigkeiten zu glauben, ist ja selbst für den juristischen Laien schon fahrlässig! 4. Nährung diffuser Ängste Da Herr Mollath günstigerweise bereits als kranker Wahnsinniger abgestempelt in der Klapse sitzt, ist das Nähren diffuser Ängste ein probates und sehr einfaches Mittel, um wild gewordene Bürger zu verunsichern. Alle drei Medien bedienen sich dieser Ängste. 4.1.: So schreibt SPIEGEL: »Ein Opfer von damals sagt, seine Familie sei in Angst und Schrecken vor Mollath gewesen. Just in der Zeit der Reifenstechereien habe jemand aus dem Dunklen einen riesigen Pflasterstein ins Wohnzimmerfenster geworfen, die schwere Scheibe zersplitterte neben dem Tisch, an dem die Familie beim Abendessen saß. Den Steinewerfer erwischte man damals nicht.« Natürlich wird das angebliche Opfer namentlich nicht genannt, nicht mal mit Abkürzung. Opferschutz vonseiten des SPIEGELS? Fehlt nur noch der berühmte Sack Reis in China, dessen pöser, pöser Umwerfer natürlich auch Gustl Mollath gewesen sein muss. Doch wer möchte schon in Angst und Schrecken leben: Solche verschwurbelten, nicht greifbaren Behauptungen dienen dem Zweck, an das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung zu appellieren. 4.2.: Der Tagesspiegel formuliert es anders, doch nicht minder infam: »Sie erwecken den Eindruck, als müsse man an einen gemeingefährlichen, von Wahnvorstellungen beherrschten Zwangseingewiesenen mehr glauben als an die Justiz.« Indem der Tagesspiegel ein Etikett wiederholt, das man Gustl Mollath unter fragwürdigen, im Wiederaufnahmeverfahren erst noch zu klärenden Umständen aufgedrückt hat, versucht die Zeitung, auch den Rest seiner Glaubwürdigkeit zu demontieren und die Befürchtung zu schüren, es werde eine tickende Zeitbombe auf die Bevölkerung losgelassen, wenn Mollath freikäme. 4.3. Die ZEIT berichtet vom angeblich bizarren Verhalten Mollaths, als dieser zum ersten Mal zur »Begutachtung« zwangseingewiesen wurde: »Dort erschien das Verhalten des Patienten dem Personal bizarr: Mollath weigerte sich zu essen und sich zu waschen oder seine Schuhe anzuziehen. Manchmal lief er nur in Unterhosen herum. Wenn die Mitpatienten die Fenster aufrissen, weil der ungewaschene Neuankömmling bestialisch roch, begann er lauthals zu schreien und fühlte sich in seinen Menschenrechten verletzt.« Was sollen diese Ausführungen belegen? Dass hier einer ahnte, was auf ihn zukommen würde, und er deshalb irrational und panisch reagierte? Dass sich jemand einer ungerechten Behandlung so lange wie möglich widersetzen wollte, statt sich einfach in sein Schicksal zu fügen? Jeder, der sich vorstellt, selbst in diese Situation zu geraten, wird schnell zu der Erkenntnis kommen, dass er sich möglicherweise genauso verhalten hätte. Beweiskraft? Null! Doch es unterfüttert das Bild eines unberechenbaren Wahnsinnigen zumindest in allen weniger empathischen Kreisen und schürt die Angst, dass auch ein Mollath in Freiheit möglicherweise unberechenbar und irrational reagieren könnte.
Fazit: Wer die vier aufgeführten Hauptpunkte betrachtet, der erkennt schnell, dass alle drei Artikel eine einheitliche Linie verfolgen, die von der bisherigen redaktionellen Linie der genannten Medien abweicht. Doch damit noch nicht genug der Merkwürdigkeiten: Nur kurz nach dem Erscheinen des SPIEGEL-Artikels schlug die Stunde der neuen Gesichter in der Timeline zum Hashtag #Mollath auf Twitter: Der Link zum Artikel wurde über zahlreiche Accounts in Minutenschnelle verbreitet, deren Inhaber sich zum größten Teil bis zu diesem Zeitpunkt zumindest auf Twitter in keiner Weise um den Fall Mollath gekümmert hatten. Ihre Arbeitsanweisung muss in etwa gelautet haben: »Setze einen provokanten Tweet mit dem Hashtag #Mollath und verlinke auf den SPIEGEL-Artikel«, so sehr ähnelten sich die neuen Nachrichten. Viele der Accounts ähnelten sich auch in ihrer Struktur: Wenige Followers im Verhältnis zu der Menge abgesetzter Tweets (Beispiel: 69 Followers bei über 12.000 (!) Tweets, was aufgrund der Funktionen von Twitter schon ein Kunststück für sich darstellt). Klar: Diese Accounts dienen nicht der persönlichen Kommunikation. Wir dürfen sie als Lautsprecher betrachten, die kraft ihrer Masse Autorität vermitteln sollen. Selbstverständlich ließ sich die überwiegende Zahl der neuen Gesichter auf keine weiterführende Diskussion ein und interessierte sich auch nicht für tatsächliche Fakten. Der Auftrag lautete demgemäß: Link abkotzen und raus aus der Nummer. Wer sich seine eigenen Gedanken darüber machen möchte, findet hier eine schnelle Übersicht. Frage an alle Lautsprecher: Wie viel bekommt man für so einen Nachrichtentweet? 2 €? Oder auch 5 €? Lohnt sich das Geschäft tatsächlich? Oder handelt es sich um Praktikantenjobs mit unsicheren Aussichten und mieser Bezahlung? Und was haben A. Affen-P.enis, Alf Ar.sch-Fi.cker und Anton After-Lutscher aus Aachen bekommen, um sich zeitgleich (!) mit dem medialen Sturm und kurz hintereinander in die Mollath-Petition einzutragen, auf deren erster Seite der Unterstützernamen sie nun ganz oben prangen? Bleibt mir nur, abschließend meiner Verwunderung Ausdruck zu verleihen, wofür manche Menschen sich hergeben ... >> Teil II – Presseskandal um Gustl Mollath Seriöse, weil langjährig und unter Betrachtung aller Aspekte zusammengetragene Infos über den Fall Gustl Mollath gibt es auf der Website seiner Unterstützer. Das Einlesen lohnt sich: |