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Neue MERKwürdigkeiten im FallGustl MollathEin Kommentar von Ursula Prem
Dank der unermüdlichen Bemühungen seines Unterstützerkreises wurde der Fall des Gustl Mollath im November 2012 einer großen Öffentlichkeit bekannt. Seit nunmehr über sieben Jahren wird Mollath gegen seinen Willen in der forensischen Psychiatrie festgehalten. Als Grundlage hierfür dient ein mehr als zweifelhaftes Urteil des Landgerichts Nürnberg, welches am 13. Februar 2007 rechtskräftig wurde. Am 20. Februar 2013 reichte Mollaths Anwalt Dr. Gerhard Strate einen umfangreichen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens ein, der minutiös zahlreiche schwere Rechtsverstöße zulasten Gustl Mollaths dokumentiert. Auch die Staatsanwaltschaft Regensburg befasst sich mit einem eigenen Wiederaufnahmeantrag, den Justizministerin Beate Merk aufgrund des wachsenden öffentlichen Drucks zähneknirschend angeordnet hatte. Ob der Regensburger Antrag tatsächlich seinen Zweck erfüllen und weitere Wiederaufnahmegründe darstellen wird ist mehr als zweifelhaft: Kurz nach der Veröffentlichung des Antrags von Dr. Strate hängte der zuständige Nürnberger Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich der ihm unterstellten Regensburger Staatsanwaltschaft einen Maulkorb um und zog die gesamte Pressearbeit rund um Gustl Mollaths Fall an sich. Ganz klar, dass auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg durch seine Zensur gehen wird, so er denn unter diesen Gegebenheiten überhaupt zustande kommt. Folgerichtig fordern GRÜNE und Freie Wähler nun, der Fall Mollath möge Staatsanwalt Nerlich entzogen werden, welcher »offensichtlich befangen« und mit »erschreckender Einseitigkeit zu Lasten Gustl Mollaths« agiere. In einer eiligen Stellungnahme wies das Justizministerium die Vorwürfe zurück: »Ohne auch nur den geringsten Beweis für Befangenheit oder sonstiges rechtswidriges Verhalten wird hier versucht, einen Staatsanwalt öffentlich zu diskreditieren«, tönte es aus dem Hause Merk. Wieder einmal zeigt das Justizministerium mit dieser Einlassung, dass es im besten Fall uninformiert, im schlechtesten Fall jedoch gezielt zulasten Gustl Mollaths agiert, denn ein Hinweis auf Nerlichs mögliche Befangenheit steht schon seit längerer Zeit öffentlich im Netz abrufbar! Zu finden ist er auf der Unterstützerseite www-gustl-for-help.de in folgendem Dokument: http://www.gustl-for-help.de/download/2003-2005-Mollath-Dokumente.pdf Zwischen vielen verschiedenen Schriftstücken (insgesamt 47 Seiten) findet sich hier auf Seite 28 ein Schreiben, das Gustl Mollath am 5.8.2004 an den damaligen Nürnberger Amtsgerichtspräsidenten schickte. Von diesem erhoffte er sich dringend Hilfe in seiner Sache, wie der verzweifelte Tonfall des Schreibens belegt. Der Name des damaligen Amtsgerichtspräsidenten war HASSO NERLICH.
Gustl Mollath fleht Nerlich geradezu an, für die Bearbeitung seiner Anzeige bezüglich einer mutmaßlichen Körperverletzung zu sorgen, die der Bruder seiner Exfrau an ihm begangen habe. In den Anlagen führt er ein entsprechendes Attest und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Beleg seiner Anzeige auf. Mit gleichem Schreiben stellt er weitere Strafanzeigen gegen Personen, die mutmaßlich an der Intrige gegen ihn beteiligt waren. Auf Seite 33 des Dokuments findet sich ein weiteres Schreiben Gustl Mollaths, gerichtet wiederum an Amtsgerichtspräsident Nerlich und Amtsrichter Eberl. Hierin bitte er, ihm mitzuteilen, was aus seinen Anzeigen geworden sei, da er »bis heute nichts von den Strafanzeigen und Strafanträgen gehört« habe. Das Schreiben datiert vom 23.9.2004, wurde also sieben Wochen nach dem ersten Brief verfasst. Endlich, am 28.9.2004, fast acht Wochen nach Mollaths erstem Hilferuf, scheint sich Nerlich zu einer Antwort herabgelassen zu haben. Mollath nimmt darauf Bezug in einem Schreiben vom 4.10.2004 an Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann, das er mit den Worten eröffnet: »Der Herr Amtsgerichtspräsident Nerlich verweist mich an Ihre Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth (siehe sein Schreiben vom 28.9.2004 in der Anlage).« Diesmal erhält er erstaunlich schnell Antwort: Die Staatsanwaltschaft teilt ihm schon am 20.10.2004 mit, dass sie das von Mollath angestrebte Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt habe. »Bloße Vermutungen rechtfertigen es nicht, jemandem eine Tat zur Last zu legen«, heißt es in der Begründung, die mit keinem Wort auf Mollaths Belege eingeht. Zusammenfassend ist festzustellen: Der damalige Amtsgerichtspräsident und heutige Generalstaatsanwalt Hasso Nerlich hat die Hilferufe Mollaths schon damals einfach durchgereicht und es nicht für notwendig befunden, zur Klärung der Sache beizutragen, obwohl sein eigenes Amtsgericht in Gestalt von Amtsrichter Eberl mit Mollaths Fall befasst war, diesen zur »Begutachtung« sogar zeitweise zwangsuntergebracht hatte und so zum Teil von Mollaths Problem geworden war. Es ist also die Frage zu stellen, welche Versäumnisse Nerlichs im Rahmen einer Wiederaufnahme zur Sprache kommen und eine eventuelle Befangenheit seinerseits in den Bereich des Möglichen rücken lassen könnten. Dass das Justizministerium stur darauf besteht, die Oberhand über den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft ausgerechnet bei Hasso Nerlich zu belassen, ist eine weitere bezeichnende MERKwürdigkeit des gesamten Vorgangs. Abrunden möchte ich diese Betrachtungen mit einer bezeichnenden Freudschen Fehlleistung des Nürnberger Justizsprechers Michael Hammer, die auf der Website des BR wiedergegeben wird:
»Der Zweifel an der mangelnden Objektivität des Generalstaatsanwalts ist an den Haaren herbeigezogen«*, heißt es da. Nun ja. Dem ist wohl nichts hinzuzufügen. *Entdeckt im Blog von Gabriele Wolff
Seriöse, weil langjährig und unter Betrachtung aller Aspekte zusammengetragene Infos über den Fall Gustl Mollath gibt es auf der Website seiner Unterstützer. Das Einlesen lohnt sich: |